AGB
§ 1 Grundlegende Bestimmungen (Stand 01.01.25)
Der Vertrag kommt mit dem im Impressum angegebenen Anbieter (nachfolgend Verkäufer genannt) zustande.
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Warenangebote des Verkäufers im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Käufers).
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext (Bestelldaten und AGB) wird beim Verkäufer gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur befristet bzw. für Sie nicht zugänglich, sorgen Sie deshalb bitte selbst für einen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung.
§ 3 Preise, Versandkosten
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Nur bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) von Ihnen zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden.
Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie sind über die Seite „Zahlungs- und Versandbedingungen“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen.
§ 4 Zahlungs- und Versandbedingungen
Die Zahlungs- und Versandbedingungen finden Sie unter der gleichnamigen Schaltfläche in der Navigation.
Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Soweit Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.
§ 5 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Verkäufer zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
- Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Ziff. 1:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. - Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ziffer 2 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 6 Eigentumsvorbehalt:
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
- Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen.
Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Verkäufer ab. - Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.